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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Lieferung
5. Zahlung
6. Eigentumsvorbehalt
7. Besondere Regelungen für B-Ware und C-Ware im B2B-Verkauf


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von TURM GmbH an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der 
TURM GmbH. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 bis 18:00 unter der Telefonnummer 0211-97 53 220 sowie per E-Mail unter info@turm.tech

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.

3.2 Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite gelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt mit DHL oder UPS.

5. Zahlung

5.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Barzahlung oder Nachnahme

5.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.

5.3 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

5.4 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, so behalten wir uns vor, Mahngebühren als Verzugsschaden zu erheben. Unsere Mahngebühren erheben wir wie folgt:

   1. Zahlungserinnerung: 5 € Gebühr
   2. Erste Mahnung: 10 € Gebühr
   3. Zweite Mahnung 25 € Gebühr

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum

7. Besondere Regelungen für B-Ware und C-Ware im B2B-Verkauf

(1) B-Ware bezeichnet Artikel, die bereits geöffnet, vorgeführt oder gebraucht wurden. Sie können Gebrauchsspuren, optische Mängel oder beschädigte Verpackungen aufweisen, sind jedoch technisch überprüft und voll funktionsfähig.


(2) C-Ware bezeichnet Artikel mit deutlichen Gebrauchsspuren, unvollständigem Lieferumfang oder eingeschränkter bzw. fehlender Funktionalität (wie z.B Firmwarestand / keine verfügbaren Softwareupdates) . Diese Artikel sind nicht geprüft und werden insbesondere für Ersatzteile oder Bastlerzwecke angeboten.


(3) Die Lieferung von B-Ware und C-Ware erfolgt ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(4)
•    Für B-Ware gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten ab Übergabe der Ware.
•    Im Gewährleistungsfall hat der Verkäufer zunächst das Recht zur Nachbesserung (Reparatur). Nur wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Käufer weitere Gewährleistungsrechte (wie Minderung oder Rücktritt) geltend machen.
•    Eine unmittelbare Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen, solange eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist.

(5) Für C-Ware ist die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


(6) Eine Rückgabe oder Umtausch ist ausgeschlossen. Mit dem Kauf bestätigt der Käufer, den Zustand der Ware zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.


(7) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht im Fall von arglistiger Täuschung, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Verschweigen von Mängeln oder bei zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).